Fahrerflucht Dortmund

Feststellungen zur Person

Was hat der Unfallbeteiligte zu tun?

Er hat zur Vermeidung des Vorwurfes der Fahrerflucht allen Berechtigten gegenüber die Feststellungen zu seiner Person, seines Fahrzeugs und die Art seiner Beteiligung zu ermöglichen.

Er muss also am Unfallort bleiben und angeben, dass er am Unfall beteiligt ist, also sein Verhalten zum Unfall beigetragen haben könnte. Mehr braucht ein Verkehrsteilnehmer zu seiner Beteiligung nicht zu sagen und sollte dies regelmäßig auch nicht tun, weil in einer Verkehrsunfallsituation oft die Emotionen eine nüchterne Betrachtungsweise nicht zulassen.

Ist die Polizei anwesend, braucht der Beteiligte seine Personalien einem Dritten nicht zu nennen. Wird auf die Hinzuziehung der Polizei verzichtet, wovon regelmäßig abzuraten ist, müssen allerdings die Personalien ebenso bekannt gegeben werden, wie es dem Dritten ermöglicht werden muss, das Kennzeichen des Fahrzeuges zu notieren.

Rechtsanwalt Bambor, Dortmund, Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht

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