Fahrerflucht

Fahrerflucht,  Strafe und andere Konsequenzen

Rechtsanwalt Bambor, Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft Ihnen sofort -0231/9529290-

Wenn gegen Sie der Vorwurf der Fahrerflucht erhoben wird, dann beachten Sie bitte:

  • Sie haben gegenüber der Polizei ein Recht zu schweigen
  • Dies sollten Sie unbedingt ausüben
  • Sammeln Sie Fakten!
  • Wann war der fragliche Pkw mit wem wo?
  • Sichern Sie sofort Beweise!
  • Photographien können sehr hilfreich sein.
  • Rufen Sie an -0231/9529290-
  • Vereinbaren Sie bitte einen Besprechungstermin!

Fahrerflucht wurde in Dortmund im Jahre 2010 4.863 mal angezeigt. Tatsächlich war die Zahl wegen der Dunkelziffer erheblich höher. Bundesweit schätzt der Auto Club Europa e.V. ACE die Zahl auf über 500.000 Fälle. Tendenz steigend.

Wenn es Sie interessiert, wann eine Fahrerflucht vorliegt und welche Strafe droht, dann können Sie dies den nachfolgenden Informationen entnehmen, wobei diese natürlich eine konkrete Beratung im Einzelfall nicht ersetzen können und sollen.

Dies kann gerne in meiner Kanzlei erfolgen. Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Termin.

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.bambor.de/informationen/

oder unter www.ibo-ra.de.